Funkdienst

Funkdienst
Fụnk|dienst 〈m. 1; unz.〉 kommerzielle drahtlose Nachrichtenübermittlung

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Funkdienst,
 
der Funkverkehr zwischen zwei oder mehreren Funkstellen. Die Funkdienste bedienen sich je nach erforderlicher Reichweite geeigneter Frequenzen und Übertragungsverfahren, wobei der große Bedarf an Frequenzbändern zu intensiver Ausnutzung der Frequenzbereiche und zu Mehrfachbelegung zwingt. Frequenzpläne und Spezifikationen für Funkdienste wurden von der ITU (International Telecommunication Union) durch die »Vollzugsordnung für den Funkdienst« (VO Funk) international vereinbart; sie werden laufend überprüft und ergänzt. Die VO umfasst insbesondere die terrestrischen Funkdienste des auf der Erde stattfindenden Funkverkehrs und die Weltraumfunkdienste des Weltraumfunkverkehrs, der unter Benutzung von Erde- und Weltraumfunkstellen abgewickelt wird, aber auch die Radioastronomie, die auf dem Empfang von Funkwellen kosmischen Ursprungs beruht.
 
Zu den festen Funkdiensten zwischen zwei oder mehreren ortsfesten Funkstellen zählen v. a. die verschiedenen Richtfunkverbindungen und der Funkverkehr zwischen Erdefunkstellen und Satelliten sowie nichtöffentliche feste Sonderfunkdienste für Militär, Behörden, Presse u. a.
 
Bei den beweglichen Funkdiensten mit mindestens einer ortsveränderlichen Funkstelle wird zwischen Land-, See- und Flugfunkdiensten unterschieden. Je nachdem, ob die ortsfeste Funkstelle Verbindung zu einem öffentlichen Fernmeldenetz (z. B. Telefonnetz) hat oder nicht, spricht man von öffentlichen oder nichtöffentlichen beweglichen Funkdiensten. Beim Landfunkdienst befindet sich die bewegliche Funkstelle in einem Straßen-, Schienen- oder einem Wasserfahrzeug der Binnenschifffahrt. Der öffentliche bewegliche Landfunkdienst (öbL) ist jedermann zugänglich (Mobilfunk). Eine Besonderheit in Europa ist der Internationale Rheinfunk, der auch ausländischen Schiffen Sprechfunkverkehr ermöglicht. Der nichtöffentliche bewegliche Landfunkdienst (nöbL) dient dem internen Verkehr besonderer Teilnehmergruppen wie Polizei, Militär, Feuerwehr, Rettungsdienst, Eisenbahn (z. B. Rangierfunk), Verkehrsbetriebe, Taxiunternehmen (Taxifunk) und Privatpersonen. Daneben gibt es auch öffentliche und nichtöffentliche Funkrufdienste. Der Seefunkdienst ermöglicht weltweite Telefon- und Fernschreibverbindungen zwischen den ortsfesten Küstenfunkstellen und den Seefunkstellen an Bord von Schiffen; Rettungsgerätfunkstellen und Funkbojen dürfen ebenfalls an diesem Funkdienst teilnehmen. Spezielle Seefunkdienste sind der Hafenfunkdienst und der Schifflenkungsfunkdienst. Der Flugfunkdienst ermöglicht Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen untereinander und mit Bodenfunkstellen. Er wird v. a. zur Sicherung der zivilen und militärischen Luftfahrt von Flugsicherungsanstalten betrieben, steht aber auch der Privat- und Sportfliegerei zur Verfügung. Zu den Funkdiensten gehören ferner neben dem Rundfunkdienst (Hörrundfunk und Fernsehfunk) auch Intersatellitenfunkdienst, Weltraumfernwirkfunkdienst, Ortungsfunkdienst, Navigationsfunkdienst, Wetterhilfen- und Wetterfunkdienst, Erderkundungsfunkdienst, Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst (zur Aussendung wissenschaftlicher, technischer oder anderer Zeichen festgelegter Frequenz mit hoher Genauigkeit), Weltraumforschungsfunkdienst, Amateurfunkdienst, Sicherheitsfunkdienst (z. B. für Gefahren- und Seenotmeldungen) und nichtöffentliche Sonderfunkdienste.

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Fụnk|dienst, der: Nachrichtendienst über 2Funk (1 a).

Universal-Lexikon. 2012.

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